Sehr geehrter Reisegast,
es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, an einer unserer Sprach- und Studienreisen teilzunehmen. Wir werden wie gewohnt alles daran setzen, dass die Reise ein gelungener Urlaub für Sie wird. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie in den nachstehenden Reisebedingungen geregelt sind. Wir empfehlen Ihnen, diese Reisebedingungen vor Abschluss des Reisevertrages sorgfältig zu lesen und Unklarheiten mit uns abzusprechen.
I. Abschluss des Reisevertrages und Bezahlung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Reisebestätigung.
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen fällig, frühestens jedoch 21 Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn.
II. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Prospektangaben. Findet zu einer Reise eine Vorbesprechung statt, gelten die darin zusätzlich getroffenen Vereinbarungen ebenfalls als Bestandteil des Reisevertrages.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
III. Leistungsänderung
Über notwendige Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen gegebenenfalls einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Dies betrifft Routenänderungen bei unseren Studienreisen oder Hoteländerungen auf der Strecke. Auch geplante Besichtigungen von Museen, Monumenten, Naturparks usw. können betroffen sein und durch alternative Programmpunkte ersetzt werden.
IV. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, die wie folgt pauschaliert sind:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %, jedoch mindestens 30,– € p. Person,
- 29 — 21 Tage vor Reisebeginn 30 %,
- 20 — 14 Tage vor Reisebeginn 50 %,
- 14 — 7 Tage vor Reisebeginn 75 %,
- 6 – 1 Tage vor Reisebeginn 90 % und am Reisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises.
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Durch den Rücktritt nicht fällig gewordene Kosten und eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind bei der Bemessung der Pauschalen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass durch den Rücktritt oder Nichtantritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns pauschal ausgewiesenen Kosten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie bei uns buchen können.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter die Reise für Sie antritt und Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Sofern dieser Dritte den Reiseanforderungen entspricht, werden wir einer solchen Regelung gerne zustimmen.
V. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollten Sie aus zwingenden Gründen (z.B. vorzeitige Rückreise, Krankheit usw.) einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den jeweiligen Leistungsträgern bemühen.
VI. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können bis 3 Wochen vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen, wenn die für die Durchführung der Reise notwendige Teilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht ist. Je nach Reise kann die Mindestteilnehmerzahl variieren und ist in der jeweiligen Reiseausschreibung deutlich kenntlich gemacht. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten alle Reiseteilnehmer unverzüglich bereits gezahlte Reisegelder ohne Abzug zurück. Sie können alternativ die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, was wir Ihnen auch unverbindlich anbieten würden, sollte eine Reise mangels ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen.
VII. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. In einem solchen Falle werden wir alles daran setzen, die Reisenden umgehend nach Deutschland zurückzubefördern. Daraus entstehende Mehrkosten werden von uns und von Ihnen gemeinschaftlich getragen.
VIII. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Prospektangaben, sofern wir nicht gemäß Punkt III eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wir haften nicht für erbrachte Fremdleistungen im Personen-Beförderungsverkehr. Hierzu zählen sämtliche Transfers, Flüge, Fährüberfahrten und Rundreisen im Reisebus. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Beförderungsbestimmungen dieser dazu beauftragen Unternehmen. Hierauf weisen wir Sie ausdrücklich hin. Sollten sich diesbezüglich Schwierigkeiten ergeben, werden wir versuchen, Abhilfe oder Ersatz zu beschaffen.
IX. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen, die wir nur verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe verschaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
X. Beschränkung der Haftung
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Körperschäden (Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens) bleiben von der oben beschriebenen Haftungsbeschränkung unberührt.
XI. Mitwirkungspflicht
Sie sind als Reiseteilnehmer dazu verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Zur Wahrung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte sind Sie verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu gewähren.
XII. Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland über Bestimmungen von Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten geben die zuständigen Konsulate Auskunft.
XIII. Bild‑, Ton- und Filmaufnahmen
Mit eventuellen Bild- und Filmaufnahmen, die während unserer Reisen gemacht und ggf. veröffentlicht werden, erklären Sie sich einverstanden, sofern Sie uns nicht vor der Reise entsprechend informiert haben.
XIV. Gültigkeit und Allgemeines
Sämtliche Angaben in unserem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsabschluss bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der zwischen Ihnen und uns abgeschlossene Reisevertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.